Finanzielles und Bürgschaften

Finanzielles und Bürgschaften

Infos zur Finanzierung der Schule

Freie Schulen, die durch die zuständigen Ämter genehmigt (i.d.R. die ersten drei Jahre) und anerkannt (nach dreijährigem anstandslosem Schulbetrieb) sind, werden auch als Privatschulen bezeichnet. Sie erhalten nur einen Teil der finanziellen Bezuschussung durch die Länder, den staatliche Schulen bekommen. Hieraus resultiert eine Finanzierungslücke, die – anfangs durch einen hohen Kredit bei einer Bank, der in den Folgejahren getilgt werden muss – und durchweg durch Elternzuschüsse geschlossen werden muss. Diese finanziellen Beiträge des Landes erhalten Freie Schulen aber erst nach drei Jahren Betrieb.

Derzeit liegt das monatliche Schulgeld, das zur Finanzierung der ersten drei Jahre, in denen von den Ländern 0 Euro Zuschüsse fließen, benötigt wird, bei 500 Euro monatlich und wird ab dem 4. Jahr auf 450 Euro gesenkt. Eltern, die diese Beiträge nicht stemmen können, sollen durch die staatlichen Regelungen nicht von dem Zugang zu unserem Konzept ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde versteht sich die Schulgemeinschaft gleichsam als Solidargemeinschaft, in der finanzstärkere Familien etwas höhere Beiträge zahlen und damit ermöglichen, dass andere Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten trotzdem ihren Kindern einen Aufenthalt an der Schule ermöglichen können.

Zusätzlich zu dem monatlichen Schulgeld wird eine Aufnahmegebühr erhoben und es ist ein Elterndarlehen erforderlich, das i.d.R. (wenn für die Familien möglich) eine einmalige Zahlung von 3.000 Euro umfasst. Diesen Betrag erhält die Familie zurück, sobald ihr Kind die Schule wieder verlässt. Dieser Betrag kann als Leihgabe an die Schule verstanden werden. Da er zinslos gewährt wird, kann dadurch der Darlehensbetrag zur Finanzierung der Schule verringert werden.

Neben dem Elterndarlehen ist es für die Schule zentral, dass die aufgenommene Familie eine Kleinstbürgschaft gibt in Höhe von 3.000 Euro für alleinbegleitende Elternteile bzw. in Höhe von 6.000 Euro für Familien, die zu zweit Kind/er begleiten. Dieser Betrag wird nicht an die Schule ausgezahlt, sondern für ihn wird ein Dokument ausgefüllt, für welche unsere zuständige Bank der Schule ein Darlehen gewährt. Mehr Informationen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt „Bürgschaften“. Zudem können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben via sekretariat@freie-schule-hochheim.de, dann schicken wir Ihnen gerne einen Link zu unserer Schulpräsentation zu, die Hintergründe zu den Finanzen und den Bürgschaften gibt.

Bürgschaften

Das Modell der Kleinstbürgschaften und wie es die F.L.A.U.S.E. zentral unterstützt

Als genehmigte gemeinnützige Ersatzschule erhält die F.L.A.U.S.E.-Schule („Frei Lebendig Abenteuerlich Und in Sicherheit die welt Entdecken“) in den ersten drei Jahren keinerlei Zuschüsse vom Land Hessen. Die Finanzierung der Gründung wurde aus privaten und ehrenamtlichen Mitteln und die Unterstützung durch viele Menschen ermöglicht, die diese zukunftsfähige Schulform fördern. Zur Aufnahme und zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist es unerlässlich, einen hohen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Die F.L.A.U.S.E.-Schule hat vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzungen und Werte die nachhaltige GLS-Bank ausgewählt, die das Modell der Kleinstbürgschaften zur Verteilung des Risikos der Schule auf viele Schultern ermöglicht. Die GLS-Bank zeichnet sich durch zukunftsweisende Maßstäbe für verantwortungsvolles Wirtschaften und für einen gesellschaftlichen Wandel aus. So entwickelte sie das Modell der Kleinstbürgschaften, das Kreditsummen über Kleinstbürgschaften absichert, um so das Risiko zu verringern und auf kleinere Summen pro Bürge zu verteilen. Die F.L.A.U.S.E.-Schule wird getragen durch die gemeinnützige GmbH Lernfreude & Potenzialentfaltung, die bei der GLS-Bank Darlehensnehmer ist.
Mit dem Konzept der Kleinstbürgschaften haben bei der GLS-Bank schon einige Gründer*innen eine Organisation erfolgreich aufgebaut. Ein Beispiel dafür ist der „Impact Hub Munich“.
Eine Kleinstbürgschaft zu übernehmen, bedeutet in unserem Fall, dass Privatpersonen, Unternehmen, selbständig Tätige oder Bildungsorganisationen maximal in Höhe von 3.000 Euro pro Person für unsere Schule bürgen. Durch eine Selbstauskunft auf einem Dokument versichert der Bürge oder die Bürgin der GLS-Bank, im Falle des Scheiterns des Projektes einen für den Einzelnen überschaubaren Teil der Kosten (max. 3.000 Euro) zu tragen.
Bei allen Kleinstbürgschaften, die im Jahr 2022 übernommen werden, liegt der Sollzins der Kreditsumme nur bei 1 Prozent. Ohne die Kleinstbürgschaften, und wenn nur eine einzelne Person für den Kredit bürgt, liegt der Zins aktuell bei 4,55 Prozent. Dieser Unterschied in der Zinshöhe reduziert die Geldmenge enorm, die im Rahmen des Schul-Kredites aufgebracht werden muss. Menschen, die sich für eine Kleinstbürgschaft entscheiden, unterstützen damit auf zentrale Art und Weise die Finanzierung unserer Schule und eine baldmögliche Tilgung der Kreditsumme.

Ein Beispiel, wie die Kleinstbürgschaften funktionieren

Gehen wir als einfaches Beispiel davon aus, dass zehn Menschen eine Bürgschaft von 3.000 Euro für die F.L.A.U.S.E.-Schule übernehmen.
In unserem Fall des Darlehens werden ab dem vierten Jahr (im Jahr 2025) die Kleinstbürgschaften abgezahlt. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Raten zurückgezahlt werden, reduziert sich dann anteilig jede von diesen zehn Bürgschaften um die Prozentzahl, die gerade von der F.L.A.U.S.E. getilgt wurde. Sobald die komplette Summe, in unserem Beispiel 30.000 Euro, anteilig zurückgezahlt wurde, werden alle Kleinstbürgschaften zum gleichen Zeitpunkt ausgelöst. Damit ist das Risiko für die Bürgen und Bürginnen überschaubarer und es reduziert sich zudem von der Höchstsumme von 3.000 Euro sukzessive über die Zeit der Tilgung.

Wie kann ich Bürg*in für die F.L.A.U.S.E.-Schule werden?

Durch Ihre Bürgschaft bei der F.L.A.U.S.E. unterstützen und tragen Sie als Privatperson, Selbstständige/r, Unternehmen oder Bildungsträger zentral dazu bei, eine zukunftsfähige Bildung und einen transformativen, gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben. Wenn Sie sich für eine Bürgschaft bei uns entscheiden, füllen Sie unser Dokument „Kleinstbürgschaftserklärung“ aus. Dabei wählen Sie den Bürgschaftsbetrag selbst (max. 3.000 Euro pro Person) und sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass beim Scheitern des Projektes dieser Betrag (bzw. ein geringerer Betrag, wie oben beschrieben) an die Bank auszuzahlen ist. Wenn der Betrieb wie geplant und erwartet fortläuft, wird die Bürgschaftserklärung von der Bank vernichtet, sobald der von der Bank ausgezahlte Darlehensbetrag getilgt ist, und es fließt kein Geld.

Wie wird meine Bürgschaft sichtbar gemacht?

Wenn Sie es wünschen, können Sie als Bürge oder Bürgin namentlich auf unserer Webseite unter „Unsere Kleinstbürgen“ genannt werden. Dort wird erklärt, was es bedeutet, wenn Sie diese zentrale Unterstützung für die F.L.A.U.S.E.-Grundschule übernehmen, und wir sprechen eine Danksagung aus. Zudem danken wir unseren Bürgen und Bürginnen, die mehr als 2.000 Euro übernehmen, mehrmals jährlich auf unseren Social-Media-Kanälen.

Möchten Sie eine Kleinstbürgschaft bei uns übernehmen?
Wünschen Sie weitere Informationen?
Dann freuen wir uns über ein Gespräch.
Kontaktieren Sie uns sehr gerne via info@freie-schule-hochheim.de oder direkt via Telefon unter +496146 8309704.