Finanzielles
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Infos zur Finanzierung der Schule
Freie Schulen, die durch die zuständigen Ämter genehmigt (i.d.R. die ersten drei Jahre) und anerkannt (nach dreijährigem anstandslosem Schulbetrieb) sind, werden auch als Privatschulen bezeichnet. Sie erhalten nur einen Teil der finanziellen Bezuschussung durch die Länder, den staatliche Schulen bekommen. Hieraus resultiert eine Finanzierungslücke, die – anfangs durch einen hohen Kredit bei einer Bank, der in den Folgejahren getilgt werden muss – und durchweg durch Elternzuschüsse geschlossen werden muss. Diese finanziellen Beiträge des Landes erhalten Freie Schulen aber erst nach drei Jahren Betrieb.
Derzeit liegt das monatliche Schulgeld bei 500 Euro monatlich pro Kind. Für Geschwisterkinder liegt das monatliche Schulgeld bei 350 Euro. Alle übrigen Kostenposten und ihre konkrete Höhe wie Essensbeitrag, Elterndarlehen und die Klassenkasse werden den Eltern ausgehändigt, wenn sie im Aufnahmeprozess sind, da diese gerade angepasst werden.